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29.10.2015 17:55 Uhr, Quelle: Heise

Neues Meldegesetz mit verbessertem Datenschutz tritt in Kraft

Mit dem neuen Meldegesetz, das am 1. November in Kraft tritt, sind Adressauskünfte für Werbung und Adresshandel nur noch mit Einverständnis des Bürgers möglich. Vermieter müssen künftig ihre Mieter wieder anmelden.

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