16.10.2015 11:11 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Finanzamt darf Domain pfänden

Konkret geht es um die Ansprüche, die ein Steuerschuldner aus einem Domainvertrag hat. Dabei handelt es sich laut Finanzgericht Münster um ein pfändbares Vermögensrecht. Aufgrund der Bedeutung des Falls lässt es die Revision zum Bundesfinanzhof zu.

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