16.10.2015 08:28 Uhr, Quelle: Heise

Urteil: Finanzamt darf Internet-Domain pfänden

Wenn es darum geht, Steuerrückstände einzutreiben, darf das Finanzamt auch eine Internet-Domain pfänden, wurde nun gerichtlich festgestellt. Der zusätzliche Aufwand, sei kein hinreichendes Gegenargument.

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