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09.10.2015 14:47 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Safe Harbor gilt nicht mehr: Konsequenzen für deutsche Unternehmen

Unternehmen, die bisher das Safe-Harbor-Abkommen zwischen EU und USA als Rechtsgrundlage für die Übertragung personenbezogener Daten in US-Clouds genutzt haben, müssen umgehend prüfen, ob ihre Datenübermittlung auf eine neue rechtliche Basis gestellt werden kann. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht vor.

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