18.09.2015 14:12 Uhr, Quelle: WinFuture.de

GEMA gescheitert: Gemeinsame Antenne keine öffentliche Aufführung

Die Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA ist nun auch in höchster Instanz mit einer etwas seltsam anmutenden Auffassung der Realität gescheitert: Man wollte Gelder vom Betreiber der Gemeinschaft-Antennenanlage eine Wohnhauses eintreiben. Die Gerichte zeigten sich allerdings durchgehend verwundert und ließen die GEMA auflaufen.

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