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18.09.2015 11:37 Uhr, Quelle: golem

BGH-Entscheidung: Keine Gema-Gebühren für Gemeinschaftsantennen

In Wohnhäusern mit einer gemeinsam genutzten Satellitenantenne müssen die Wohneigentümer keine Gema-Gebühren zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die beiden vorinstanzlichen Urteile bestätigt und der Gema damit eine deutliche Niederlage beschert. (Gema, Rechtsstreitigkeiten)

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