09.09.2015 20:20 Uhr, Quelle: ComputerBase

Leistungsschutzrecht: Kartellamt stellt sich auf die Seite von Google

Das Bundeskartellamt hat nun entschieden: Im Streit um das Leistungsschutzrecht wird kein Verfahren gegen Google eingeleitet. Der Suchmaschinenbetreiber hatte Artikel aus den Web-Angeboten der Verlage, die auf eine Gebühr bestehen, nur noch in reduzierter Form dargestellt – zum Ärger der VG Media, die die Verlage vertritt.

Weiterlesen bei ComputerBase

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz