Das Bundeskartellamt hat nun entschieden: Im Streit um das Leistungsschutzrecht wird kein Verfahren gegen Google eingeleitet. Der Suchmaschinenbetreiber hatte Artikel aus den Web-Angeboten der Verlage, die auf eine Gebühr bestehen, nur noch in reduzierter Form dargestellt – zum Ärger der VG Media, die die Verlage vertritt.