Die großen Presseverlage, auf deren Bestreben das Leistungsschutzrecht für ihren Arbeitsbereich eingeführt wurde, haben im Streit mit dem Suchmaschinenkonzern Google die nächste Niederlage hinnehmen müssen. Der Versuch, das Bundeskartellamt in die Sache hineinzuziehen, ist gescheitert.