28.08.2015 14:28 Uhr, Quelle: Heise

Bundesverfassungsgericht stärkt erneut Pressefreiheit und Informantenschutz

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Redaktionsräume oder Wohnungen von Journalisten nicht durchsucht werden dürfen, um vorrangig den Verdacht von Straftaten durch Informanten aufzuklären.

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