03.06.2015 11:37 Uhr, Quelle: golem

Verbraucherzentrale: Kabelnetzanbieter muss Geld an Kunden zurückzahlen

Ein regionaler TV-Kabelnetzanbieter kann Kunden nicht für untergeschobene Verträge zur Kasse bitten. Das hat das Landgericht Leipzig entschieden. (Kabelnetz, Verbraucherschutz)

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