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12.05.2015 18:28 Uhr, Quelle: Heise

OLG München: Youtube-Hinweis auf GEMA war wettbewerbswidrig

Der Hinweistext, den Youtube bei gesperrten Videos wegen fehlender GEMA-Lizenzen zeigte, ist wettbewerbswidrig. Das bestätigte das Oberlandesgericht München und wies die Berufung von Youtube zurück.

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