30.04.2015 17:19 Uhr, Quelle: golem

Verwaltungsgericht Köln: Kein vierter Mobilfunkbetreiber in Deutschland

Liquid Broadband kann das Versteigerungsverfahren der Bundesnetzagentur nicht verhindern. Das Verwaltungsgericht Köln hat alle Argumente für ein viertes Mobilfunknetz in Deutschland abgewiesen. (Netzpolitik, Mobilfunk)

Weiterlesen bei golem

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz