15.04.2015 17:28 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Innen- und Justizministerium vereinbaren neuerliche Vorratsdatenspeicherung

Metadaten sollen zehn Wochen gespeichert werden, Standorte im Fall von Mobilgesprächen vier Wochen. Anschließend sind die Netzbetreiber zur Löschung sogar verpflichtet. Zugriff ist nur mit Genehmigung eines Richters möglich. Die Betroffenen müssen informiert werden.

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