JustMac.info

30.03.2015 15:55 Uhr, Quelle: Heise

Fragwürdiges Urteil zum Leistungsschutzrecht könnte Website-Betreiber verunsichern

Nach einer Entscheidung des LG Berlin kann das Veröffentlichen eines Screenshots auf einer geschützten Website gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger verstoßen.

Weiterlesen bei Heise