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20.03.2015 12:10 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Flugerlaubnis für Amazon-Drohnen erteilt

Die Aufsichtsbehörde FAA bescheinigt Amazon eine "experimentelle Lufttüchtigkeit". Unbemannte Flugobjekte darf der Online-Händler allerdings nur für Forschungszwecke betreiben. Im Gegenzug muss Amazon gesammelte Daten an die FAA weiterleiten.

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