18.03.2015 16:20 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Uber Pop darf "Mitfahr-Dienst" nun deutschlandweit nicht anbieten

Das rechtliche Hin und Her in Sachen Uber Pop ging am Landgericht Frankfurt in die nächste Runde und der Taxi-Konkurrent hat diese verloren. Dieses Mal wurde dem US-Unternehmen deutschlandweit verboten, im noch nicht rechtskräftigen Urteil ging es erneut um den "Dauerbrenner" Personenbeförderungsgesetz.

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