18.03.2015 12:28 Uhr, Quelle: Heise

Urteil: Amazon-Verkäufer dürfen Produktfotos wechselseitig nutzen

Fotos eine Anbieters dürfen auf Amazon auch bei einem Angebot eines anderen Verkäufers genutzt werden. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

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