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13.03.2015 14:19 Uhr, Quelle: Heise

Oberverwaltungsgericht NRW: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

Im Westen nichts Neues: Auch Oberverwaltungsgericht Münster sieht an dem seit gut zwei Jahren geltenden Rundfunkbeitrag keinen verfassungsrechtlichen Makel.

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