13.01.2015 20:38 Uhr, Quelle: CHIP

Provider-Daten: Keine Herausgabe ohne Richterbeschluss

Provider dürfen Daten nur herausgeben, wenn ein Richterbeschluss es fordert. Erst dann können die Behörden die IP-Adresse erhalten, um die Person dahinter ausfindig zu machen.

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