12.12.2014 12:28 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Gebrauchtsoftware: BGH erklärt Aufsplittung von Volumenlizenzen für rechtens

In diesem Sinne hatte schon das Oberlandesgericht Frankfurt im Streit zwischen Adobe und Usedsoft entschieden. Damit ist die letzte strittige Frage beim Handel mit Software aus zweiter Hand geklärt. Den Handel an sich hatten BGH und EuGH schon früher grundsätzlich erlaubt.

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