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11.12.2014 11:28 Uhr, Quelle: Heise

Bundesgerichtshof: schwerwiegender Fehler beim dritten Börsengang der Deutschen Telekom

Die Kläger gegen gegen den Telekom-Börsengang punkten beim BGH: Wegen eines Fehlers im Börsenprospoekt für den dritten Börsengang muss das Schadensersatzverfahren wegen angeblicher Irreführung der Aktienkäufer neu aufgerollt werden.

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