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11.12.2014 08:37 Uhr, Quelle: Heise

BGH zu eBay-Auktionen: Schadenersatz bei vorzeitigem Abbruch auch von 1-Euro-Auktionen

Besonders in der Weihnachtszeit wird viel im Netz versteigert und gekauft. Doch wer ein Angebot ins Internet stellen will, sollte sich ganz sicher sein. Denn einfach zurücknehmen geht nicht, sagt der BGH.

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