27.11.2014 17:28 Uhr, Quelle: golem

Bundesgerichtshof: Kopierschutzmaßnamen für Konsolen sind zulässig

Konsolen und Handhelds dürfen durch technische Maßnahmen vor der Verwendung von Schwarzkopien geschützt werden - selbst dann, wenn etwa eine Slot-1-Karte auch legal genutzt werden könnte. (, )

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