18.11.2014 16:19 Uhr, Quelle: Heise

Foto für elektronische Gesundheitskarte ist Pflicht

Das Foto eines Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte ist rechtmäßig und verletzt nicht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden.

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