13.11.2014 14:55 Uhr, Quelle: iFun.de

Ebay-Auktionen: Schadensersatzpflicht bei unbegründetem Abbruch

Der Bundesgerichtshof hat per Grundsatzurteil entschieden, dass ein Angebot bei Ebay bindend ist und nicht abgebrochen werden darf, weil der erwartete Kaufpreis zu niedrig erscheint. (Bild: ) Dies klingt zunächst prima, relativiert sich allerdings, wenn man in der Urteilsbegründung weiter liest.

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