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04.11.2014 15:00 Uhr, Quelle: golem

Störerhaftung: Von 1 Million WLANs nur 15.000 in Deutschland offen

Von 1 Million öffentlich zugänglichen WLAN-Hotspots ist wegen der Störerhaftung nur ein Bruchteil ohne nervige Anmeldeprozeduren zugänglich. Dabei könnte der Gesetzgeber einfach auf Bundesebene klarstellen, dass WLAN-Betreiber als Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes anzusehen sind. (, )

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