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03.11.2014 18:46 Uhr, Quelle: WinFuture.de

BGH: Mobilfunker darf kein Geld für Papier-Rechnung verlangen

Eine Auseinandersetzung zwischen Verbraucherschützern und einem Mobilfunk-Anbieter zog sich bis vor den Bundesgerichtshof (BGH). Und dieser entschied in beiden vorgebrachten Fragen - nach SIM-Karten-Pfand und Gebühren für gedruckte Rechnungen - im Sinne der Verbraucher. ()

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