10.10.2014 17:54 Uhr, Quelle: golem
Landgericht Hamburg: Sharehoster haftet auch bei Unkenntnis
Auch wenn eine E-Mail im System hängenbleibt, gilt ein Sharehoster als benachrichtigt und muss die Urheberrechtsverletzung beenden. Das hat das Landgericht Hamburg jetzt entschieden. (, )
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