Apple hat einen kleinen gerichtlichen Erfolg errungen. Das Unternehmen durfte US-Entwickler nach dem Urteil von 2021 nicht mehr daran hindern, in Apps auf externe Kaufmöglichkeiten zu verweisen. Um die Milliardenprovisionen dennoch zu retten, führte man stattdessen bis zu 27 Prozent Umsatzbeteiligung für derlei Transaktionen ein. Das wiederum wurde von einem Gericht als vorsätzliche Missachtung