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05.03.2026 05:18 Uhr, Quelle: Heise

BND: BfDI kann Kontrolle nicht einklagen und warnt vor weitreichenden Folgen

Das Bundesverwaltungsgericht weist eine Klage der BfDI ab. Sie kann die „Einsicht in Anordnungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes“ nicht einklagen.

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