15.02.2026 07:27 Uhr, Quelle: CHIP
Schonzeit nicht vergessen: Welche Gartenarbeiten nur noch bis 1. März erlaubt sind
Ab 1. März beginnt die Schonzeit im Bundesnaturschutzgesetz. Dann sind starke Eingriffe an Hecken und vielen Gehölzen tabu, auch im eigenen Garten.
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