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15.02.2026 07:27 Uhr, Quelle: CHIP

Schonzeit nicht vergessen: Welche Gartenarbeiten nur noch bis 1. März erlaubt sind

Ab 1. März beginnt die Schonzeit im Bundesnaturschutzgesetz. Dann sind starke Eingriffe an Hecken und vielen Gehölzen tabu, auch im eigenen Garten.

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