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04.02.2026 09:54 Uhr, Quelle: CHIP

Gartenbesitzer aufgepasst: Diese Arbeiten sind nur bis 1. März erlaubt

Ab 1. März beginnt die Schonzeit im Bundesnaturschutzgesetz. Dann sind starke Eingriffe an Hecken und vielen Gehölzen tabu, auch im eigenen Garten.

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