04.02.2026 09:54 Uhr, Quelle: CHIP
Gartenbesitzer aufgepasst: Diese Arbeiten sind nur bis 1. März erlaubt
Ab 1. März beginnt die Schonzeit im Bundesnaturschutzgesetz. Dann sind starke Eingriffe an Hecken und vielen Gehölzen tabu, auch im eigenen Garten.
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