30.01.2026 10:36 Uhr, Quelle: CHIP

Bundesgerichtshof stellt klar: Eine Sache dürfen Mieter nicht tun

Die Untermiete überstieg die eigene Miete des Mannes um mehr als das Doppelte: Aus diesem Grund sprach die Vermieterin ihm die Kündigung aus. Der Berliner Fall hat nun dazu geführt, dass eine bislang ungeklärte Frage im Mietrecht höchstrichterlich beantwortet wurde.

Weiterlesen bei CHIP

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz