28.01.2026 13:09 Uhr, Quelle: CHIP

BGH-Urteil stellt klar: Das ist für Mieter ein No-Go

Die Untermiete überstieg die eigene Miete des Mannes um mehr als das Doppelte: Aus diesem Grund sprach die Vermieterin ihm die Kündigung aus. Der Berliner Fall hat nun dazu geführt, dass eine bislang ungeklärte Frage im Mietrecht höchstrichterlich beantwortet wurde.

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