27.01.2026 20:00 Uhr, Quelle: CHIP

Wichtig für Gartenbesitzer: Diese Arbeiten dürfen nur bis 1. März erledigt werden

Ab 1. März beginnt die Schonzeit im Bundesnaturschutzgesetz. Dann sind starke Eingriffe an Hecken und vielen Gehölzen tabu, auch im eigenen Garten.

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