27.01.2026 20:00 Uhr, Quelle: CHIP
Wichtig für Gartenbesitzer: Diese Arbeiten dürfen nur bis 1. März erledigt werden
Ab 1. März beginnt die Schonzeit im Bundesnaturschutzgesetz. Dann sind starke Eingriffe an Hecken und vielen Gehölzen tabu, auch im eigenen Garten.
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