23.01.2026 14:36 Uhr, Quelle: CHIP
Diese Gartenarbeit ist rechtlich nur noch bis zum 1. März erlaubt
Ab 1. März beginnt die Schonzeit im Bundesnaturschutzgesetz. Dann sind starke Eingriffe an Hecken und vielen Gehölzen tabu, auch im eigenen Garten.
Weiterlesen bei CHIP
JustMac.info