23.01.2026 14:36 Uhr, Quelle: CHIP

Diese Gartenarbeit ist rechtlich nur noch bis zum 1. März erlaubt

Ab 1. März beginnt die Schonzeit im Bundesnaturschutzgesetz. Dann sind starke Eingriffe an Hecken und vielen Gehölzen tabu, auch im eigenen Garten.

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