06.12.2025 11:36 Uhr, Quelle: Heise

Urteil: Fluggastportal darf Ryanair nicht schlechtreden

Bei längeren Flugverspätungen lassen sich Entschädigungen auch mithilfe von Internet-Portalen durchsetzen. Betreiber müssen aber auf ihre Werbeaussagen achten.

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