06.12.2025 11:36 Uhr, Quelle: Heise
Urteil: Fluggastportal darf Ryanair nicht schlechtreden
Bei längeren Flugverspätungen lassen sich Entschädigungen auch mithilfe von Internet-Portalen durchsetzen. Betreiber müssen aber auf ihre Werbeaussagen achten.
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