Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nichtzulassungsbeschwerden der Bundesnetzagentur gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln zur 5G-Frequenzvergabe zurückgewiesen. Damit sind die Urteile rechtskräftig. Die 5G-Auktionsregeln aus dem Jahr 2019 waren rechtswidrig, weshalb deren Vergabe neu ausgerollt werden muss.