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13.11.2025 22:18 Uhr, Quelle: Heise

BGH: Mobilfunker darf Kundendaten der Schufa geben

Betrugsrisiko bei Mobilfunkverträgen mit teuren Handys rechtfertigt Datenweitergabe an die Schufa. Die Verbraucherzentrale scheitert beim BGH.

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