13.11.2025 22:18 Uhr, Quelle: Heise
BGH: Mobilfunker darf Kundendaten der Schufa geben
Betrugsrisiko bei Mobilfunkverträgen mit teuren Handys rechtfertigt Datenweitergabe an die Schufa. Die Verbraucherzentrale scheitert beim BGH.
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