04.11.2025 13:18 Uhr, Quelle: CHIP
Anspruch auf Rente prüfen: In diesen Fällen ist die Jahresfrist entscheidend
Verstirbt ein Ehepartner, hat die hinterbliebene Person in der Regel Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Voraussetzung ist aber, dass eine wichtige Frist erfüllt wird.
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