07.10.2025 05:09 Uhr, Quelle: Heise
BGH: Handy-Raub zwecks Datensichtung ist kein Diebstahl
Der BGH klärt eine rechtliche Grenze: Fehlt der Wille, ein Smartphone über eine Datenprüfung hinaus zu behalten, liegt keine strafbare Zueignungsabsicht vor.
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