08.09.2025 11:45 Uhr, Quelle: golem
1N Telecom verliert vor Gericht: BGH missbilligt AGB-Link in Papiervertrag
1N Telecom darf nicht länger in einem Papiervertrag auf eine generische Webseite mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen. (Verbraucherschutz, DSL)
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