08.09.2025 11:45 Uhr, Quelle: golem

1N Telecom verliert vor Gericht: BGH missbilligt AGB-Link in Papiervertrag

1N Telecom darf nicht länger in einem Papiervertrag auf eine generische Webseite mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen. (Verbraucherschutz, DSL)

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