08.09.2025 09:54 Uhr, Quelle: golem

Gerichtsentscheidung: Werbung mit Superlativen bei Software muss beweisbar sein

Wenn Superlative in Werbeaussagen zu Software subjektiv messbar sind, müssen sie bewiesen werden. Ansonsten sind sie ein Wettbewerbsverstoß. (Software, Rechtsstreitigkeiten)

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