02.09.2025 17:00 Uhr, Quelle: Heise
Regulierer: Fernmeldegeheimnis greift bei Privatnutzung betrieblicher Mail nicht
Datenschützer und Bundesnetzagentur sind sich uneins, ob Arbeitgeber bei Privatnutzung des Internets als Anbieter von Telekommunikationsdiensten gelten sollen.
Weiterlesen bei Heise
JustMac.info