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02.09.2025 17:00 Uhr, Quelle: Heise

Regulierer: Fernmeldegeheimnis greift bei Privatnutzung betrieblicher Mail nicht

Datenschützer und Bundesnetzagentur sind sich uneins, ob Arbeitgeber bei Privatnutzung des Internets als Anbieter von Telekommunikationsdiensten gelten sollen.

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