JustMac.info

07.08.2025 11:09 Uhr, Quelle: Heise

Verfassungsgericht: Staatstrojaner sind bei "Alltagskriminalität" tabu

Die Polizei darf Staatstrojaner laut Bundesverfassungsgericht nicht einsetzen, wenn eine Tat mit Höchstfreiheitsstrafe von 3 Jahren oder weniger geahndet wird.

Weiterlesen bei Heise