Wer kündigt, verliert oft nicht nur den Job, sondern unter Umständen auch den Dienstwagen – sogar dann, wenn noch kein neuer Arbeitsvertrag in Sicht ist. In einem aktuellen Fall musste das Landesarbeitsgericht Niedersachsen klären, ob einem Arbeitnehmer nach der Rückgabe des Dienstwagens ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.