Als marktbeherrschendes Unternehmen – jene Definition bezieht sich auf Finanzkraft, Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten angesichts hoher Nutzerzahlen und weitreichender Einfluss auf die Geschäftstätigkeit sonstiger Anbieter – hat sich Apple verschärften Vorgaben zu beugen. Das betrifft nicht nur die EU, auch in den USA und auf weiteren Märkten sind die Einstufungen diesbezüglich recht eindeut