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28.05.2025 13:27 Uhr, Quelle: golem

Verbraucherzentrale: Kündigung auch möglich, wenn FTTH lange nicht gebaut wird

Glasfaser-Anbieter versuchen Kündigungen abzulehnen, weil der Anschluss noch nicht geschaltet ist. Doch das sei rechtlich nicht zulässig, berichtet die Verbraucherzentrale. (Verbraucherschutz, Telekom)

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