Das Oberlandesgericht Köln hat den Eilantrag der Verbraucherzentrale NRW gegen Meta abgelehnt (Aktenzeichen 15 UKl 2/25). Damit darf Meta ab dem 27. Mai wie geplant Inhalte der Nutzer aus Facebook und Instagram für das Training von KI-Systemen verwenden – sofern kein individueller Widerspruch erfolgt.