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27.03.2025 14:45 Uhr, Quelle: golem

Apotheken und Amazon Marketplace: BGH schützt Kundendaten beim Medikamentenkauf

Der Verkauf von Medikamenten über das Internet unterliegt der DSGVO. Verkäufer müssen besondere Vorkehrungen treffen. (Bundesgerichtshof, Amazon)

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